Bewertungsanlässe

  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Gewerbeobjekte
  • Spezialimmobilien
  • Kiesgruben
  • Bauerwartungsland
  • Rohbauland
  • Baureifes Land

Die Wertermittlung durch einen Gutachter wird erforderlich beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes bei Erbschafts- oder Schenkungssteuer
sowie zur Aufteilung des Kaufpreises in Boden- und Gebäudewertanteil zur Vorlage beim Finanzamt.

Überprüfung der Immobilienkaufpreise sowie Rahmenbedingungen.

Gestützt auf ein umfangreiches Archiv, das einen erheblichen Bestand an Fachliteratur, Karten, Preisvergleiche und rd. 7000 Gutachten umfasst, lassen sich auch schwierige Fragen, wie z. B. weit (über 10 Jahre) zurückreichende Stichtage, Zugewinnsermittlung durch Ehescheidungen und Wart- und Pflege, beantworten.

  • Erbbaurechte
  • Nießbrauchsrechte
  • Wohnrechte
  • Wegerechte
  • Leitungsrechte etc.
Möchten Sie uns mit einer Bewertung beauftragen,
senden Sie bitte
die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
sowie Honorartabelle samt Widerrufsbelehrung
an uns zurück.
Die Vergütung unserer Leistungen berechnet sich nach der Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung.
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